Brief des Schutzhäftlings Paul Zalewsk (Gefangenennummer 7789 – Block 9a) an seine Ehefrau in Königshütte/Sachsen. Schutzhäftlinge waren politische Gefangene. Der Brief wurde von der Lagerzensur beschnitten (siehe Seite 3).
“Während der Zeit des Nationalsozialismus war KZ-Käftlingen durch die Gefangenenpost ein beschränkter Postverkehr mit ihren Angehörigen grundsätzlich gestattet. Erst im Oktober 1942 wurden Paketsendungen förmlich zugelassen; Juden und sowjetische Kriegsgefangene blieben davon ausgeschlossen. Mit dem kontrollierten Postverkehr steuerte die Lagerleitung die Weitergabe von Informationen und verfügte zugleich durch Postentzug und Schreibverbote über ein disziplinierendes Druckmittel.” (aus Wikipedia: Stand 16.04.2018)