Spendenmarkegegen den KPD-Verbotsprozess.
Am 23. November 1951 stellte die Bundesregierung unter Bundeskanzler Adenauer (CDU) Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der KPD durch das Bundesverfassungsgericht. Am 23. November 1954 begann die mündliche Verhandlung vor dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts. Der 1. Senat verbot schließlich am 17. August 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands, verbot ebenfalls die Gründung von Ersatzorganisationen, zog aber nicht ihre Landtagsmandate ein, da die betreffenden Länder schon entsprechende Regelungen getroffen hatten, beschlagnahmte hingegen das Parteivermögen für gemeinnützige Zwecke und setzte sechs Monate Mindeststrafe für ein Verstoß gegen die Verfügung fest (BVerfGE 5, 85).
Die KPD zählte zum Zeitpunkt ihres Verbots je nach Quelle zwischen 78.000 und 85.000 Mitglieder.